Aktuelles
In unserer Rubrik „Aktuelles“ finden Sie Pressemeldungen, Artikel und weitere Berichte über unsere Arbeit:
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Das Unternehmen DPI Türdesign mit 150 Beschäftigten hat erst im Sommer ein neues Werk in Obrighoven eröffnet. Nun könnte ein Verkauf bevorstehen.
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Die Geschäftsleitung der dpi Türdesign GmbH beantragte am 17.10.2023 beim Amtsgericht Duisburg die Eigenverwaltung. Mit Beschluss vom 18.10.2023 wurde die vorläufige Eigen-verwaltung angeordnet (§ 270b InsO) und der sanierungserfahrene Rechtsanwalt Dr. Hen-neke, tätig für Henneke & Röpke Rechtsanwälte in Duisburg, zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er überwacht die dpi Türdesign GmbH im gesamten Eigenverwaltungsverfahren und wahrt die Interessen der Gläubiger. Herr Martin Dettmer als Geschäftsführer wird durch das Team um die Sanierungs- und Restrukturierungsexperten Prof. Dr. Peter Neu und Thorsten Kapitza aus der Kanzlei ATN d’Avoine Teubler Neu Rechtsanwälte beraten. „Durch das Eigenverwaltungsverfahren ist eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens möglich. Die Geschäftsführung bleibt für die Leitung des Unternehmens zuständig und kann so weiter ihr Know-how einbringen. Gleichzeitig wird die Geschäftsführung von uns bei der Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen unterstützt“, führt Rechtsanwalt Prof. Neu aus. Andreas Krogull wird die Umstrukturierung als Vertriebs- und Marketingleiter begleiten und ist nicht mehr Geschäftsführer.
Unternehmen soll erhalten bleiben / Löhne und Gehälter sind gesichert
Das Unternehmen wird uneingeschränkt fortgeführt. Ziel der Bemühungen ist der dauerhafte Erhalt, sei es mittels Insolvenzplan oder Verkauf an einen Investor. Es wurden bereits kon-krete Maßnahmen erarbeitet, deren Umsetzung teilweise bereits begonnen hat. Betriebs-wirtschaftlich und planerisch unterstützt wird das Unternehmen durch die TMC Turnaround Management Consult GmbH. Das Unternehmen beschäftigt derzeit ca. 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2023 über Insolvenzgeld gesichert. Ab Januar 2024 werden diese wieder aus den laufenden Einnahmen geleistet. Die Belegschaft ist informiert worden und trägt durch ihr Engagement einen wesentlichen Beitrag zur Sanierungslösung bei.
Mehrfach-Krisen fordern Tribut
Durch die Hochwasserkatastrophe in der Eifel im Jahr 2021 wurde das Isolierglaswerk der dpi komplett zerstört. Der unmittelbare Schaden belief sich auf 12 Millionen Euro und führte nachfolgend zu Kundenverlusten aufgrund der temporären Fremdbeschaffung der Isolier-gläser. Für ein neues Glaswerk am Standort Wesel wurde eine Summe von 6 Millionen Euro investiert – seit September 2023 wird das neue Isolierglaswerk sukzessive in Betrieb ge-nommen. In der Konsequenz führten diese Ereignisse dazu, dass die finanziellen Mittel der dpi weitgehend aufgebraucht wurden.
Die zusätzlich seit Beginn 2023 einsetzende Krise im Bausektor mit stark sinkenden Auf-tragseingängen stellen insgesamt Herausforderungen dar, die nur mit Hilfe der Sanierungs-gesetze zu lösen sind. „Der Schritt in das Verfahren war für uns schwer, aber unumgänglich. Wir wollen im Eigenverwaltungsverfahren wichtige strategische und organisatorische Maß-nahmen, die bereits begonnen wurden, mit allen Beteiligten bestmöglich umsetzen“, sagt Geschäftsführer Martin Dettmer.
Pressekontakt: marketing@dpi.design
Erfreulicherweise ist es Anfang November gelungen, den operativen Geschäftsbetrieb nebst Betriebsimmobilie der Strothmann Autoteile GmbH & Co. KG in Unna an einen strategischen Partner zu veräußern und somit den Fortbestand des Autoteileverwertungsbetriebes mit 19 Mitarbeitern langfristig zu sichern.
Die vormalige Geschäftsführung war Anfang Juni 2021 gehalten, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu stellen, nachdem ein geeignetes Nachfolgekonzept nicht zeitnah gefunden werden konnte. Das Insolvenzverfahren wurde erfolgreich von Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke (hr HENNEKE RÖPKE Rechtsanwälte, Dortmund), der mit Verfahrenseröffnung am 01.11.2021 zum Insolvenzverwalter bestellt wurde, umgesetzt. „Die Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung und der diese beratenden Rechtsanwälte Aderhold hat hervorragend funktioniert. Ohne diese enge Zusammenarbeit wäre es nicht gelungen, das Geschäft in der bestehenden Struktur fortzuführen und sämtliche Arbeitsplätze des Unternehmens zu erhalten“, erklärte Herr Dr. Henneke.
Das Unternehmen soll nunmehr strategisch weiterentwickelt und unter Beachtung moderner Umweltstandards erfolgreich fortgeführt werden.
Über Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Aderhold ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung in der anwaltlichen Beratung und Vertretung. Zu ihren Mandanten zählen erfolgreiche deutsche Familienbetriebe, große mittelständische Unternehmen, Banken, Versicherungen, Firmen aus Finanz- und Zahlungsverkehrswesen sowie international tätige und börsennotierte Konzerngesellschaften verschiedener Branchen. Durch fachübergreifende Qualifikation und Erfahrung werden die Bedürfnisse der von ihnen beratenen Unternehmen bestmöglich erfüllt. Mit Hilfe ausgewählter Kooperationen werden Seite an Seite mit den Mandanten maßgeschneiderte, wirtschaftlich erfolgreiche Ergebnisse für deren komplexe Aufgabenstellungen entwickelt.
Über hr Henneke Röpke Partnerschaftsgesellschaft mbB
hr Henneke | Röpke Rechtsanwälte steht für effektive Insolvenzverwaltung/Sachwaltung und persönliches Engagement. Wir sind überwiegend bzw. nahezu ausschließlich im gerichtlichen Auftrag in Insolvenzverfahren tätig und belegen durchgängig Top-Plätze in den einschlägigen Branchenveröffentlichungen, sowohl bei den Verfahrenszahlen als auch beim verwalteten Umsatz.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.10.2021 (5 AZR 211/21) trägt ein Arbeitgeber, der seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen muß, nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.
In dem zu entscheidenden Fall hat eine Arbeitnehmerin für den Monat April 2020, in dem ihre Arbeitsleistung und deren Annahme durch die beklagte Arbeitgeberin aufgrund der behördlich angeordneten Betriebsschließung unmöglich war, keinen Anspruch auf Entgeltzahlung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs. Nach Ansicht des BAG trägt der Arbeitgeber auch nicht das Risiko des Arbeitsausfalls, wenn – wie hier – zum Schutz der Bevölkerung vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen infolge von SARS-CoV-2-Infektionen durch behördliche Anordnung in einem Bundesland die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert und nahezu flächendeckend alle nicht für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Einrichtungen geschlossen werden. In einem solchen Fall realisiere sich nicht ein in einem bestimmten Betrieb angelegtes Betriebsrisiko. Die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung sei vielmehr Folge eines hoheitlichen Eingriffs zur Bekämpfung einer die Gesellschaft insgesamt treffenden Gefahrenlage. Es sei Sache des Staates, ggfs. für einen adäquaten Ausgleich der den Beschäftigten durch den hoheitlichen Eingriff entstehenden finanziellen Nachteile – wie es zum Teil mit dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld erfolgt ist – zu sorgen. Soweit ein solcher – wie bei der Klägerin als geringfügig Beschäftigter – nicht gewährleistet sei, beruhe dies auf Lücken in dem sozialversicherungsrechtlichen Regelungssystem. Aus dem Fehlen nachgelagerter Ansprüche lasse sich jedoch keine arbeitsrechtliche Zahlungspflicht des Arbeitgebers herleiten.
Das von Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke als Sachwalter begleitete Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katholisches Klinikum Oberhausen GmbH war nach Annahme eines Insolvenzplans durch die beteiligten Gläubiger bereits Ende April 2020 aufgehoben worden. Das Unternehmen ist seither Teil der AMEOS-Gruppe. In seiner Eigenschaft als Treuhänder hat Dr. Sebastian Henneke im Juli 2020 gemäß Insolvenzplan eine erste garantierte Quote an die Gläubiger ausgezahlt. Anfang August 2021 hat der Treuhänder Dr. Sebastian Henneke eine weitere variable Quote an die Gläubiger ausgeschüttet. Vorläufig ergibt sich für die Gläubiger eine Quote von insgesamt rund 82%. Eine abschließende Quote errechnet sich noch nicht, da gemäß Vorgaben des Insolvenzplans Rückstellungen zu bilden waren. Insoweit können sich nach künftiger Konkretisierung bzw. Auflösung der Rückstellungen gegebenenfalls noch weitere Quotenzahlungen für die beteiligten Gläubiger ergeben. Eine zeitliche Prognose hierzu ist noch nicht möglich. Schon jetzt ist das Ergebnis für die Insolvenzgläubiger allerdings ganz außergewöhnlich gut.