Aktuelles
In unserer Rubrik „Aktuelles“ finden Sie Pressemeldungen, Artikel und weitere Berichte über unsere Arbeit:
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Seit dem 01.01.2021 gilt mit dem StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) ein neues Recht für die vorinsolvenzrechtliche Sanierung. Grund genug für Dr. Sebastian Henneke und Dr. Andreas Röpke sich umgehend mit den Möglichkeiten des neuen Rechts zu beschäftigen. Beide Namenspartner haben sich jetzt im Rahmen eines Lehrgangs des RWS-Verlags als Restrukturierungs- und Sanierungsexperten zertifizieren lassen.
Noch gerade rechtzeitig vor den erneuten umfangreichen Kontakt-Beschränkungen im Zuge der SARS-COVID 19 (Corona-Virus)-Pandemie konnte Ende Oktober 2020 von der unabhängigen Zertifizierungsstelle VQZ Bonn GmbH an unseren Standorten Duisburg, Bocholt und Dortmund ein Rezertifizierungsaudit durchgeführt werden. Die Überprüfung unseres in der Insolvenzverwaltung bereits seit 2014 zertifizierten und seither stetig weiterentwickelten Qualitätsmanagementsystems in den Zertifizierungsstandards DIN EN ISO 9001:2015, ISO Insolv und GOI endete ohne Beanstandung, so dass die Gültigkeit der derzeit drei Zertifikate erfolgreich bis 11.12.2023 verlängert werden konnte.
Wir danken unseren Mitarbeitern für diesen jetzt seit 2014 fortlaufend ausgewiesenen Qualitätsnachweis, gerade in der Covid-Krisenzeit ein toller Erfolg.
hr HENNEKE | RÖPKE Rechtsanwälte bleibt für alle Herausforderungen gut gerüstet.
Herr Dr. Henneke, Sie sind mit Ihrer Kanzlei bereits seit 20 Jahren in den Bereichen Restrukturierung, Sanierung, und insbesondere Insolvenz für Unternehmen aus verschiedenen Branchen tätig. In den vergangenen Jahren waren Sie vermehrt im Gesundheitswesen und zuletzt insbesondere im Fall des Katholischen Klinikum Oberhausen als Sachwalter bei der Sanierung von drei Krankenhäusern beteiligt. Warum?
Henneke: Wir hatten immer schon gerichtliche Mandate aus der Gesundheitsbranche. Aber es stimmt, in der jüngeren Vergangenheit wurden Mandate in diesem Sektor mehr. Ich finde die Verfahren in dieser Branche schon besonders herausfordernd.
Wie meinen Sie das?
Henneke: Insolvenzen oder Restrukturierungsverfahren sind immer emotional für die Beteiligten, insbesondere die Beschäftigten. Im Krankenhaus kommt aber noch eine ethische Komponente dazu. Wir alle sind beim Thema Gesundheit sehr sensibel. Wenn dem Krankenhaus um die Ecke die Schließung droht, lässt das niemanden in der Umgebung kalt. Wirklich jeder hat Bezug zum existenziellen Thema Gesundheit. Und das hat Corona natürlich noch verstärkt. Das bedeutet nicht, dass wir in der professionellen Rolle als Insolvenzverwalter oder auch Sanierungsberater im Krankenhausumfeld andere Maßstäbe an unsere Arbeit anlegen würden als in Verfahren anderer Branchen, die ebenfalls größte Aufmerksamkeit verdienen, aber es kommt eben eine andere Dimension dazu….
Frommhold: Wenn Arbeitsplätze – egal in welcher Branche – in Gefahr sind, lässt das nachvollziehbarerweise niemanden kalt, aber Gesundheit berührt in letzter Konsequenz den Kernbereich des Lebens. Und darauf reagieren alle – Beschäftigte, Arbeitgeber, Politik, Medien – sensibel. Das spüren wir, wenn wir Mandate im Gesundheitssektor, insbesondere im Krankenhausbereich, übernehmen- und versuchen es in besonderem Maße zu respektieren.
Was unterscheidet Sie von anderen Beratern im Gesundheitswesen?
Henneke: Wir wollen uns dort verstärkt einbringen, wo die Krise beginnt und eine Insolvenz im klassischen Sinne einer Liquidation, also Einstellung des Geschäftsbetriebs, noch vermeidbar ist. Corona hat uns allen gezeigt, wie wichtig eine funktionierende und flächendeckende Gesundheitsversorgung ist. Insbesondere Krankenhäuser stehen vor noch nie dagewesenen Herausforderungen. Gleichzeitig ist die Beratung und Sanierung hier besonders anspruchsvoll, weil der Betrieb eines Krankenhauses als Unternehmen der Daseinsvorsorge besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Regularien unterliegt.
Aber gerade jetzt erfahren Krankenhäuser doch eine sehr große Wertschätzung?!
Henneke: Richtig. Aber die Krise birgt aktuell auch große Risiken, die auch nach der Eindämmung der Pandemie noch nachwirken, sich vielleicht sogar verschärfen werden. Die Ausfälle aus den Elektivaufnahmen müssen kompensiert, zum Teil das Vertrauen der Menschen wiederaufgebaut werden. Viele meiden jetzt noch den Weg ins Krankenhaus, obwohl dieser dringend notwendig wäre. Das ist in zweierlei Hinsicht tragisch: Für die Betroffenen, die Hilfe bräuchten und sie nicht in Anspruch nehmen, und für die Krankenhäuser, deren Dienstleistung nicht abgerufen wird und die damit Erlösausfälle hinnehmen müssen. Zum Teil haben Krankenhäuser in den vergangenen Monaten Auslastungen von unter 50 Prozent verzeichnet.
Sie erwarten also, dass Krankenhäuser künftig finanziell vermehrt in Schwierigkeiten geraten?
Frommhold: Die Entwicklung beobachten wir tatsächlich. Unser Ansatz ist es aber, den Häusern und ihren Trägern beiseite zu stehen, bevor sie ernsthaft ins Straucheln kommen, also unser Beratungsangebot deutlich auch im Hinblick auf alternative Handlungsoptionen zu intensivieren. Wir haben die Erfahrung gemacht: Wenn alle Beteiligten, Träger bzw. Gesellschafter, Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite, die öffentliche Hand und die beteiligten Gläubiger so früh wie möglich und konstruktiv zusammenarbeiten, dann schafft man es auch, gute Lösungen zu kreieren. Wenn wir leider befürchten müssen, dass Corona nur eine von weiteren drohenden Pandemien sein wird, ist es gerade im Gesundheitswesen dringend notwendig, diesen Krisen nicht nur auf der Ebene der Leistungserbringung, sondern auch finanzwirtschaftlich vorbereitet gegenüberzustehen.
Was war der Anreiz an der Zusammenarbeit mit den Kollegen von hr Rechtsanwälte?
Frommhold: Unser Anspruch ist es nach wie vor, das, was wir bislang erfolgreich angeboten haben, weiter zu tun und gleichzeitig das Spektrum zu erweitern, auch was den Zeitpunkt unserer Beratungstätigkeit anbetrifft. Also einerseits die klassische Insolvenzverwaltung und Sachwaltung, andererseits auch die rechtzeitige Unterstützung bereits zu Beginn der Krise, im Optimalfall zur Insolvenzvermeidung. Mit unseren 50 Mitarbeitern decken wir bereits ein breites fachspezifisches Spektrum ab. Entscheidend ist aber darüber hinaus der multidisziplinäre Ansatz. Wir beraten nicht nur rechtlich, sondern greifen auf ein Netzwerk aus Betriebswirten, Steuerberatern und bei Bedarf branchenspezifischer Experten zurück.
Henneke: Wir wären selbst schlecht beraten, wenn wir nicht überlegen würden, wie wir uns als Kanzlei weiterentwickeln. Die Gesundheitswirtschaft ist ein Feld, das uns alle angeht und enorme Bedeutung für das Gemeinwohl hat. Ich erwarte, dass wir noch viele gesellschaftliche Diskussionen darüber führen werden, was uns eine gute Gesundheitsversorgung zukünftig wert ist. Wir werden alle gemeinsam aufgefordert sein, hier über innovative Lösungen nachzudenken, wie wir eine breite qualitativ hochwertige Versorgung insbesondere finanziell sicherstellen können. Wir sind der Überzeugung, dass wir hier gerade als auf gerichtliche Sanierungsverfahren hochspezialisierte Kanzlei und der langjährigen Erfahrung mit tatsächlich erfolgreichen Sanierungsansätzen wertvolle Partner für Entscheidungsträger sein können, um gemeinsam tragfähige Zukunftslösungen zu erarbeiten.
Ist das denn der Job eines Insolvenzverwalters?
Henneke: Insolvenzverwalter sollten unternehmerisch denken und handeln. Wir brauchen rechtlichen, wirtschaftlichen und eben auch branchenspezifischen Sachverstand. Das ist zumindest unser Selbstverständnis. Und wir wollen bei allen rechtlichen und finanziellen Entscheidungen, die in einem Sanierungsverfahren anstehen, nie die betroffenen Menschen aus dem Blick verlieren.
Frommhold: Insbesondere im Personalbereich braucht es auch besondere Kenntnisse, um hier frühzeitig Weichen in die richtige Richtung stellen zu können. Denn gerade in Krankenhäusern mit ihren unterschiedlichen Tarifsystemen und heterogenen Berufen und Bedürfnissen ist eine Expertise in diesem Bereich sehr wichtig. Gleichzeitig muss aber auch aus dem Sanierungsansatz heraus die finanzielle Machbarkeit im Auge behalten, eine ganzheitliche Strategie entwickelt und diese offen kommuniziert werden. Nichts ist schlimmer als eine „Salamitaktik“ im Personalbereich, hiermit verspielt man Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
Sie werben damit, regional tätig zu sein. Bleibt das so?
Henneke: Was die originäre Insolvenzverwaltung angeht, bleibt der Fokus auf den Gerichten, bei denen meine Partner und ich seit vielen Jahren bestellt werden und wo die Beteiligten von einer eingespielten und vertrauensvollen Zusammenarbeit profitieren. In beratender Funktion ist es aber erforderlich, unkompliziert und schnell bei Mandanten vor Ort zu sein, wenn es nötig ist. Da hilft räumliche Nähe natürlich. Komplexe Restrukturierungsmandate oder Insolvenzverfahren spielen nicht nur vor der Haustür, sondern haben überregionalen Bezug. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir standortunabhängig die Beratung im direkten Kontakt anbieten.
Condor unterm Schutzschirm, Energieverlust bei Natgas und Sturmwarnung für Senvion – erstmals seit Jahren meldeten 2019 wieder mehr Unternehmen Insolvenz an. Im Ranking der verfahrensstärksten Insolvenzkanzleien sorgte das für Belebung und Bewegung: Es gibt eine neue Nummer Eins.
Mehr Verfahren, größere Unternehmen und eine neue Nummer Eins – so lässt sich das Insolvenzjahr 2019 zusammenfassen. Doch es geht auch emotionaler: mit Dramen und Skandalen, spektakulären Rettungsmissionen und gescheiterten Sanierungsoptionen. Das Insolvenzspektrum reichte von der Havarie der Elsflether Werft und der Aufregung um das Segelschulschiff Gorch Fock, über die Noteinsätze bei Condor und Germania, bis zu den Modekrisen von Gerry Weber und AWG. Dazu: Krankenhauspleiten, Bäckereischließungen sowie allerlei automobile Verwerfungen.
Das Katholische Klinikum Oberhausen (KKO) hat einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg der Gesundung erreicht: Die Schweizer AMEOS Holding AG übernimmt das KKO einschließlich der Altenhilfe und der Serviceeinheiten. Die KKO bleibt als Unternehmensgruppe ebenso erhalten wie die über 2000 Arbeitsplätze.
Das in Deutschland, der Schweiz und Österreich tätige Gesundheitsunternehmen hat mit Zustimmung des Gläubigerausschusses eine Investorenvereinbarung unterschrieben. Bis zur Genehmigung durch das Kartellamt und die Umsetzung des voraussichtlich im kommenden Monat zur Abstimmung kommenden Insolvenzplans, bleibt die operative Geschäftsführung unverändert bei der Eigenverwaltung.
„Mit Ameos konnten wir nicht nur ein erfahrenes Unternehmen im Gesundheitswesen gewinnen, sondern auch einen finanzstarken Partner, der in die Zukunft der KKO investieren will“, sagt Restrukturierungs-Geschäftsführer Christian Eckert von WMC Healthcare. „Ameos beabsichtigt eine gesunde Weiterentwicklung des KKO und die Fortsetzung der von uns auf den Weg gebrachten Neupositionierung.“, so Eckert weiter.
Die Psychiatrie soll bis auf Weiteres am Standort St. Josef-Hospital in Alt-Oberhausen erhalten bleiben. Darüber hinaus will Ameos die Abteilung für Innere Medizin am Marienhospital als eigene Fachabteilung halten. „Das ist ein klares und sehr deutliches Bekenntnis zum KKO und freut uns im Namen der Beschäftigten außerordentlich“, so Eckert.
AMEOS mit seinen 85 Einrichtungen und mehr als 13.000 Mitarbeitern will nicht nur den Fokus auf die Oberhausener Gesundheitsversorgung richten, sondern auch die kirchliche Prägung so weit als möglich erhalten. Hierzu gehört u.a. auch, dass die seelsorgerische Betreuung in den Häusern einschließlich der Kapellen fortgesetzt wird. „Der Erhalt von über 2000 Arbeitsplätzen und der Zusammenhalt der KKO Gruppe insgesamt ist ein großer Erfolg. Mit der Bereitschaft, den Verbleib der Mitarbeiter in der kirchlichen Versorgungskasse zu sichern, setzt AMEOS ein weiteres klares Zeichen in Richtung des künftigen Miteinanders zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, so der Generalbevollmächtigte Dr. Christoph Niering.
„Dass AMEOS als künftige Eigentümerin bereitsteht, die vielen Arbeitsplätze zu sichern und dabei auch noch den Gläubigern eine hohe Befriedigung in Aussicht stellt, freut mich natürlich besonders“, betont Dr. Sebastian Henneke, der als Sachwalter das Verfahren gemeinsam mit seinem Team überwacht hat. Das Eigenverwaltungsverfahren soll nun so schnell wie möglich über einen Insolvenzplan beendet werden. Voraussichtlich schon im kommenden Monat werden die Gläubiger hierüber abstimmen.
„Im Namen der Eigenverwaltung und des gesamten Restrukturierungsteams möchten wir allen Beschäftigten des KKO danken. Die vergangenen Monate waren nicht leicht, das Arbeiten unter Insolvenzbedingungen ist faktisch und vor allem emotional nicht einfach. Trotzdem waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerordentlich motiviert – und das war und ist ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg der vor uns liegenden Transaktion“, betonen Christian Eckert, Dr. Christoph Niering und Dr. Sebastian Henneke.