Das von Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke als Sachwalter begleitete Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katholisches Klinikum Oberhausen GmbH war nach Annahme eines Insolvenzplans durch die beteiligten Gläubiger bereits Ende April 2020 aufgehoben worden. Das Unternehmen ist seither Teil der AMEOS-Gruppe. In seiner Eigenschaft als Treuhänder hat Dr. Sebastian Henneke im Juli 2020 gemäß Insolvenzplan eine erste garantierte Quote an die Gläubiger ausgezahlt. Anfang August 2021 hat der Treuhänder Dr. Sebastian Henneke eine weitere variable Quote an die Gläubiger ausgeschüttet. Vorläufig ergibt sich für die Gläubiger eine Quote von insgesamt rund 82%. Eine abschließende Quote errechnet sich noch nicht, da gemäß Vorgaben des Insolvenzplans Rückstellungen zu bilden waren. Insoweit können sich nach künftiger Konkretisierung bzw. Auflösung der Rückstellungen gegebenenfalls noch weitere Quotenzahlungen für die beteiligten Gläubiger ergeben. Eine zeitliche Prognose hierzu ist noch nicht möglich. Schon jetzt ist das Ergebnis für die Insolvenzgläubiger allerdings ganz außergewöhnlich gut.
hr I Rechtsanwälte-Partner Tobias Frommhold, LL.M. nimmt als Referent an den Experten-Roundtables der Deutschen Unternehmerbörse zum Thema „Erfolgreiche Unternehmensnachfolge“ teil. Die Veranstaltung findet vom 23.08.2021 bis zum 27.08.2021 als Panel Talk statt. Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Frommhold wird neben weiteren Experten aus den Bereichen M+A, Insolvenz und Restrukturierung das Thema „Distressed M+A. Vor- und Nachteile beim Kauf aus Insolvenz. Expertentipps.“ beleuchten.
Das Veranstaltungsprogramm finden Sie hier
hr HENNEKE | RÖPKE Partner Dr. Andreas Röpke wird im Rahmen des Österberg-Seminars 2021 einen Vortrag über die verschiedenen Sanierungsinstrumente in Insolvenzverfahren und Restrukturierungsverfahren zum Thema “Abfahrt zur Sanierung – welches Gleis darf es sein?“ halten.
Das
12. Österberg-Seminar
Die Tübinger Arbeitstagung für Berater und Entscheider zu Aktuellen Fragen des Wirtschaftsrechts
findet in diesem Jahr am Freitag, den 22. Oktober 2021 in Tübingen statt.
Die vollständige Veranstaltungsankündigung finden Sie hier:
Seit dem 01.01.2021 gilt mit dem StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) ein neues Recht für die vorinsolvenzrechtliche Sanierung. Grund genug für Dr. Sebastian Henneke und Dr. Andreas Röpke sich umgehend mit den Möglichkeiten des neuen Rechts zu beschäftigen. Beide Namenspartner haben sich jetzt im Rahmen eines Lehrgangs des RWS-Verlags als Restrukturierungs- und Sanierungsexperten zertifizieren lassen.
Noch gerade rechtzeitig vor den erneuten umfangreichen Kontakt-Beschränkungen im Zuge der SARS-COVID 19 (Corona-Virus)-Pandemie konnte Ende Oktober 2020 von der unabhängigen Zertifizierungsstelle VQZ Bonn GmbH an unseren Standorten Duisburg, Bocholt und Dortmund ein Rezertifizierungsaudit durchgeführt werden. Die Überprüfung unseres in der Insolvenzverwaltung bereits seit 2014 zertifizierten und seither stetig weiterentwickelten Qualitätsmanagementsystems in den Zertifizierungsstandards DIN EN ISO 9001:2015, ISO Insolv und GOI endete ohne Beanstandung, so dass die Gültigkeit der derzeit drei Zertifikate erfolgreich bis 11.12.2023 verlängert werden konnte.
Wir danken unseren Mitarbeitern für diesen jetzt seit 2014 fortlaufend ausgewiesenen Qualitätsnachweis, gerade in der Covid-Krisenzeit ein toller Erfolg.
hr HENNEKE | RÖPKE Rechtsanwälte bleibt für alle Herausforderungen gut gerüstet.
Herr Dr. Henneke, Sie sind mit Ihrer Kanzlei bereits seit 20 Jahren in den Bereichen Restrukturierung, Sanierung, und insbesondere Insolvenz für Unternehmen aus verschiedenen Branchen tätig. In den vergangenen Jahren waren Sie vermehrt im Gesundheitswesen und zuletzt insbesondere im Fall des Katholischen Klinikum Oberhausen als Sachwalter bei der Sanierung von drei Krankenhäusern beteiligt. Warum?
Henneke: Wir hatten immer schon gerichtliche Mandate aus der Gesundheitsbranche. Aber es stimmt, in der jüngeren Vergangenheit wurden Mandate in diesem Sektor mehr. Ich finde die Verfahren in dieser Branche schon besonders herausfordernd.
Wie meinen Sie das?
Henneke: Insolvenzen oder Restrukturierungsverfahren sind immer emotional für die Beteiligten, insbesondere die Beschäftigten. Im Krankenhaus kommt aber noch eine ethische Komponente dazu. Wir alle sind beim Thema Gesundheit sehr sensibel. Wenn dem Krankenhaus um die Ecke die Schließung droht, lässt das niemanden in der Umgebung kalt. Wirklich jeder hat Bezug zum existenziellen Thema Gesundheit. Und das hat Corona natürlich noch verstärkt. Das bedeutet nicht, dass wir in der professionellen Rolle als Insolvenzverwalter oder auch Sanierungsberater im Krankenhausumfeld andere Maßstäbe an unsere Arbeit anlegen würden als in Verfahren anderer Branchen, die ebenfalls größte Aufmerksamkeit verdienen, aber es kommt eben eine andere Dimension dazu….
Frommhold: Wenn Arbeitsplätze – egal in welcher Branche – in Gefahr sind, lässt das nachvollziehbarerweise niemanden kalt, aber Gesundheit berührt in letzter Konsequenz den Kernbereich des Lebens. Und darauf reagieren alle – Beschäftigte, Arbeitgeber, Politik, Medien – sensibel. Das spüren wir, wenn wir Mandate im Gesundheitssektor, insbesondere im Krankenhausbereich, übernehmen- und versuchen es in besonderem Maße zu respektieren.
Was unterscheidet Sie von anderen Beratern im Gesundheitswesen?
Henneke: Wir wollen uns dort verstärkt einbringen, wo die Krise beginnt und eine Insolvenz im klassischen Sinne einer Liquidation, also Einstellung des Geschäftsbetriebs, noch vermeidbar ist. Corona hat uns allen gezeigt, wie wichtig eine funktionierende und flächendeckende Gesundheitsversorgung ist. Insbesondere Krankenhäuser stehen vor noch nie dagewesenen Herausforderungen. Gleichzeitig ist die Beratung und Sanierung hier besonders anspruchsvoll, weil der Betrieb eines Krankenhauses als Unternehmen der Daseinsvorsorge besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Regularien unterliegt.
Aber gerade jetzt erfahren Krankenhäuser doch eine sehr große Wertschätzung?!
Henneke: Richtig. Aber die Krise birgt aktuell auch große Risiken, die auch nach der Eindämmung der Pandemie noch nachwirken, sich vielleicht sogar verschärfen werden. Die Ausfälle aus den Elektivaufnahmen müssen kompensiert, zum Teil das Vertrauen der Menschen wiederaufgebaut werden. Viele meiden jetzt noch den Weg ins Krankenhaus, obwohl dieser dringend notwendig wäre. Das ist in zweierlei Hinsicht tragisch: Für die Betroffenen, die Hilfe bräuchten und sie nicht in Anspruch nehmen, und für die Krankenhäuser, deren Dienstleistung nicht abgerufen wird und die damit Erlösausfälle hinnehmen müssen. Zum Teil haben Krankenhäuser in den vergangenen Monaten Auslastungen von unter 50 Prozent verzeichnet.
Sie erwarten also, dass Krankenhäuser künftig finanziell vermehrt in Schwierigkeiten geraten?
Frommhold: Die Entwicklung beobachten wir tatsächlich. Unser Ansatz ist es aber, den Häusern und ihren Trägern beiseite zu stehen, bevor sie ernsthaft ins Straucheln kommen, also unser Beratungsangebot deutlich auch im Hinblick auf alternative Handlungsoptionen zu intensivieren. Wir haben die Erfahrung gemacht: Wenn alle Beteiligten, Träger bzw. Gesellschafter, Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite, die öffentliche Hand und die beteiligten Gläubiger so früh wie möglich und konstruktiv zusammenarbeiten, dann schafft man es auch, gute Lösungen zu kreieren. Wenn wir leider befürchten müssen, dass Corona nur eine von weiteren drohenden Pandemien sein wird, ist es gerade im Gesundheitswesen dringend notwendig, diesen Krisen nicht nur auf der Ebene der Leistungserbringung, sondern auch finanzwirtschaftlich vorbereitet gegenüberzustehen.
Was war der Anreiz an der Zusammenarbeit mit den Kollegen von hr Rechtsanwälte?
Frommhold: Unser Anspruch ist es nach wie vor, das, was wir bislang erfolgreich angeboten haben, weiter zu tun und gleichzeitig das Spektrum zu erweitern, auch was den Zeitpunkt unserer Beratungstätigkeit anbetrifft. Also einerseits die klassische Insolvenzverwaltung und Sachwaltung, andererseits auch die rechtzeitige Unterstützung bereits zu Beginn der Krise, im Optimalfall zur Insolvenzvermeidung. Mit unseren 50 Mitarbeitern decken wir bereits ein breites fachspezifisches Spektrum ab. Entscheidend ist aber darüber hinaus der multidisziplinäre Ansatz. Wir beraten nicht nur rechtlich, sondern greifen auf ein Netzwerk aus Betriebswirten, Steuerberatern und bei Bedarf branchenspezifischer Experten zurück.
Henneke: Wir wären selbst schlecht beraten, wenn wir nicht überlegen würden, wie wir uns als Kanzlei weiterentwickeln. Die Gesundheitswirtschaft ist ein Feld, das uns alle angeht und enorme Bedeutung für das Gemeinwohl hat. Ich erwarte, dass wir noch viele gesellschaftliche Diskussionen darüber führen werden, was uns eine gute Gesundheitsversorgung zukünftig wert ist. Wir werden alle gemeinsam aufgefordert sein, hier über innovative Lösungen nachzudenken, wie wir eine breite qualitativ hochwertige Versorgung insbesondere finanziell sicherstellen können. Wir sind der Überzeugung, dass wir hier gerade als auf gerichtliche Sanierungsverfahren hochspezialisierte Kanzlei und der langjährigen Erfahrung mit tatsächlich erfolgreichen Sanierungsansätzen wertvolle Partner für Entscheidungsträger sein können, um gemeinsam tragfähige Zukunftslösungen zu erarbeiten.
Ist das denn der Job eines Insolvenzverwalters?
Henneke: Insolvenzverwalter sollten unternehmerisch denken und handeln. Wir brauchen rechtlichen, wirtschaftlichen und eben auch branchenspezifischen Sachverstand. Das ist zumindest unser Selbstverständnis. Und wir wollen bei allen rechtlichen und finanziellen Entscheidungen, die in einem Sanierungsverfahren anstehen, nie die betroffenen Menschen aus dem Blick verlieren.
Frommhold: Insbesondere im Personalbereich braucht es auch besondere Kenntnisse, um hier frühzeitig Weichen in die richtige Richtung stellen zu können. Denn gerade in Krankenhäusern mit ihren unterschiedlichen Tarifsystemen und heterogenen Berufen und Bedürfnissen ist eine Expertise in diesem Bereich sehr wichtig. Gleichzeitig muss aber auch aus dem Sanierungsansatz heraus die finanzielle Machbarkeit im Auge behalten, eine ganzheitliche Strategie entwickelt und diese offen kommuniziert werden. Nichts ist schlimmer als eine „Salamitaktik“ im Personalbereich, hiermit verspielt man Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
Sie werben damit, regional tätig zu sein. Bleibt das so?
Henneke: Was die originäre Insolvenzverwaltung angeht, bleibt der Fokus auf den Gerichten, bei denen meine Partner und ich seit vielen Jahren bestellt werden und wo die Beteiligten von einer eingespielten und vertrauensvollen Zusammenarbeit profitieren. In beratender Funktion ist es aber erforderlich, unkompliziert und schnell bei Mandanten vor Ort zu sein, wenn es nötig ist. Da hilft räumliche Nähe natürlich. Komplexe Restrukturierungsmandate oder Insolvenzverfahren spielen nicht nur vor der Haustür, sondern haben überregionalen Bezug. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir standortunabhängig die Beratung im direkten Kontakt anbieten.