Über das Vermögen der „Hand in Hand“ gGmbH ist ein Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet worden. Der Betrieb könne ungeachtet dessen ungestört weiterlaufen. Das teilte der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Sebastian Henneke (Dortmund) mit.

Mit einer Entscheidung über eine tatsächliche Eröffnung des Verfahrens rechnet der vorläufige Insolvenzverwalter gegen Ende Oktober. Die Löhne der Mitarbeiter seien für die übliche Laufzeit des Insolvenzgeldes über drei Monate gesichert, so Henneke. Nach eigenen Angaben hat „Hand in Hand“ rund 50 Mitarbeiter.

Die gGmbH macht unter anderem Angebote in den Bereichen Integrationshilfe, Familienhilfe, Beratung im Bereich Pflegegeldkassen, Nachmittagsbetreuung von Schulkindern, Lernförderung und persönliches Budget. „Niemand der Klienten muss hier jetzt Angst haben, dass es mit der Betreuung nicht weitergeht“, sagte Henneke.

Am Mittwoch erörterte er mit der Geschäftsführung die Situation. Vom Insolvenzgericht sei er mit einem Sachverständigengutachten beauftragt worden. Darin gehe es auch um die Ursachen für die finanzielle Schieflage. Aktuell lasse sich dazu noch keine Aussage treffen.

Anhaltspunkte dafür, dass hier Gelder „verschwunden“ seien, habe er zurzeit nicht. Grundsätzlich und nicht auf diesen konkreten Fall bezogen bewege sich eine gemeinnützige GmbH mitunter in einem engen Spielraum, denn sie könne sich kein finanzielles Polster anlegen oder Gewinne erwirtschaften. „Dann würde sie die Gemeinnützigkeit verlieren“, sagt Insolvenzverwalter Henneke.