Seit dem 01.01.2021 gilt mit dem StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) ein neues Recht für die vorinsolvenzrechtliche Sanierung. Grund genug für Dr. Sebastian Henneke und Dr. Andreas Röpke sich umgehend mit den Möglichkeiten des neuen Rechts zu beschäftigen. Beide Namenspartner haben sich jetzt im Rahmen eines Lehrgangs des RWS-Verlags als Restrukturierungs- und Sanierungsexperten zertifizieren lassen.