Der Sozialdienstleister Zukunftsorientierte Förderung (ZOFe. V.) aus Duisburg hat am Mittwoch (16.01.2019) einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Duisburg gestellt, wie der Vorstand mitteilte.
Finanzamt lehnt Ratenzahlungen ab
Das Finanzamt Duisburg lehnt nach Angaben des ZOF-Vorstands Ratenzahlungen ab, die sich auf Steuerverbindlichkeiten beziehen, die in wenigen Wochen fällig würden.
Hintergrund: Dem Verein war wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von zwei Millionen Euro durch den damaligen Vereinsvorsitzenden zeitweise die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. Das löste wiederum hohe Steuernachzahlungen aus. Der Verein darf zudem zwei Flüchtlingsheime in Wegberg und Euskirchen nicht weiter betreiben.
Situation der Mitarbeiter unklar
Wie es mit dem Verein und den aktuell 345 Mitarbeitern in NRW und Brandenburg weitergeht, ist unklar. ZOF hatte vor dem Insolvenzantrag geplant, sich von Teilen seines Geschäftes, zum Beispiel dem Betreiben von Flüchtlingsheimen, zu trennen. Stattdessen wollte sich der Verein mehr auf ambulante und stationäre Jugendhilfe konzentrieren, so der Vorstand. Das muss allerdings in Zukunft der Insolvenzverwalter entscheiden.
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